Willkommen bei der MSH - Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein
 

Verfahren

 
 

Förderung im Ablaufdiagramm


 

Projektprüfung für MSH geförderte Projekte


Im Falle einer Förderung durch die MSH werden für die Projekte im allgemeinen Eingangs- und Schlußprüfungen durchgeführt.
Mit den Prüfungen ist derzeit die Firma PwC in Hamburg von der MSH beauftragt.
Für die Prüfung sind an die PwC vom Förderempfänger Honorare zu zahlen. Diese Prüfungsgebühren können in die Projektkalkulation eingestellt werden.

Bitte beachten Sie, daß keine Handlungskosten, Überschreitungsreserve oder Finanzierungskosten hierauf angerechnet werden können.

Es gelten folgende Honorarsätze für Film-, Fernseh- und
Rundfunkproduktionen:

Bei Fördersummen bis zu 10.200,- EURO

  255,- EURO
Bei Fördersummen bis zu 25.500,- EURO   1.022,- EURO
Bei Fördersummen bis zu 51.100,- EURO   1.533,- ,EURO
Bei Fördersummen über 51.100,- EURO   3 % * der Zusagesumme
     
     
Nutzungsrechteverteilung

Die MSH setzt sich aktiv für eine faire Rechteverteilung zwischen den produzierenden Partnern ein.

Als Ergebnis dieser Bemühungen hat die MSH eine Vereinbarung mit dem NDR zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Rechte zwischen dem Sender und dem geförderten Produzenten getroffen.

 

   
   


 
NEWSTICKER:


 

  MSH aktuell :

Auflösung der MSH GmbH zum 30.6.2007
 

 

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Aktuelle Pressemitteilung
"Gemeinsame Filmförderung Hamburg und Schleswig-Holstein"

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